Krankenversicherung u0026amp; Job kündigen und andere Hürden

Wie das so mit der deutschen Bürokratie ist, erlebst du, wenn du mal länger als ein paar Wochen außerhalb Deutschlands unterwegs sein möchtest. Wenn man es weiß, ist es aber ganz einfach. Hier ein paar Weltreise Tipps für deine bevorstehende Langzeitreise:

Arbeitsverhältnis kündigen und Folgen:

Zuerst achte auf deine Kündigungsfrist, bzw. was in deinem Arbeitsvertrag formuliert ist. Bei uns war es 3 Monate zu Monatsende. Das heißt, möchtest du zum 31.05. kündigen, muss deine Kündigung spätestens am z.B. 28.02. bei deinem Arbeitgeber eingehen.

Achte darauf, dass du eventuell eine Sperrzeit vom Arbeitsamt bekommst, was das Arbeitslosengeld I angeht. Einigst du dich mit deinem Arbeitgeber auf einen, z.B. Aufhebungsvertrag, kannst du eventuell die Sperrfrist umgehen. Wichtig ist, dass beim Aufhebungsvertrag die ordentliche Kündigungsfrist (steht in deinem Arbeitsvertrag) eingehalten wird. Wird diese nicht eingehalten, kann dies zu einer Sperrzeit in Bezug auf das Arbeitslosengeld führen. Erhälst du eine Abfindung in Verbindung mit einem Aufhebungsvertrag, kann dies zu einer Ruhezeit in Bezug auf das Arbeitslosengeld I führen.

Unterschied Sperrzeit und Ruhezeit

Sperrzeit mindert deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Hast du z.B. eine Sperrzeit von 3 Monaten und einen Anspruch von 12 Monaten, wirst du nur 9 Monate Arbeitslosengeld bekommen.

Ruhezeit verschiebt nur den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wird z.B. eine Ruhezeit von 120 Tagen errechnet, bekommst du erst nach 120 Tagen Arbeitslosengeld. Dies hat den Grund, dass du erstmal deine Abfindung aufbrauchen sollst.

Die meisten Arbeitsämter verlangen eine „Arbeitssuchend-Meldung“, entweder 3 Monate vor Beschäftigungsende oder  innerhalb von 3 Tagen nach Erhalten oder Einreichen der Kündigung/Aufhebungsvertrag bei einer Kündigungsfrist unter 3 Monaten. Die Arbeitssuchend-Meldung kannst du bei den meisten Agenturen für Arbeit online machen.

Am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit, hier wäre es der 01.06., musst du dich spätestens persönlich bei der Bundesagentur für Arbeit „Arbeitslos“ melden und deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I geltend machen.

Nachdem alles erledigt und genehmigt ist, kann man sich beim Arbeitsamt wieder (geht meistens auch telefonisch) abmelden. Somit hast du dir den Anspruch auf Arbeitslosengeld für bis zu 4 Jahren sicher gestellt. Das bedeutet: Kommst du nach z.B. 3 Jahren wieder zurück, meldest du dich direkt am ersten Tag deiner Ankunft wieder bei deinem Arbeitsamt und bekommst somit dein Arbeitslosengeld.

Weltreise Tipps: Was ist mit der Rente

Der Vorteil der Arbeitslosigkeit besteht darin, dass du nicht mehr Versicherungspflichtig bist und man sich das Geld für die Sozialversicherungen spart. Allerdings sollte man sich mit der Rentenversicherung in Verbindung setzen und erörtern, ob einem eventuell Jahre verloren gehen, wenn eine Weile nicht einzahlt wird, bzw. ob und wie lange der Erwerbsminderungsschutz bestehen bleibt. Die freiwillige Einzahlung in die Rentenversicherung bleibt gegeben, hat aber keine Auswirkung auf den Erwerbsminderungsschutz.

Erwerbsminderungsschutz bedeutet, dass wenn dir etwas passiert und du arbeitsunfähig wirst, du trotzdem deine erreichte Erwerbsminderungsrente bekommst. Kurz gefasst lässt sich sagen: Bist du über 2 Jahre am Stück auf Weltreise unterwegs und arbeitest nicht (es wird nicht vom Arbeitgeber in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt), verliert man diesen Schutz.

Weltreise Tipps zur Krankenversicherung:

Was die gesetzliche und private Krankenversicherung angeht, ist der Grundsatz: Hast du einen Wohnsitz in Deutschland bist du auch krankenversichungspflichtig. Allerdings wird dir nicht vorgeschrieben welche du haben musst. Das heißt: Man kann eine private (Langzeit-) Auslandskrankenversicherung abschließen und der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung Bescheid geben, dass man sich für mehrere Jahre im Ausland bzw. auf Weltreise befindet. Somit verzichtet die gesetzliche und die private Krankenversicherung auf die Beiträge und stellt dich normalerweise frei. Allerdings gibt es Einzelfälle, bei denen dies nicht so funktioniert. Erkundige dich am besten direkt bei deiner Versicherung.

Weitere Tipps und in welcher Auslandskrankenversicherung wir seit fast 3 Jahren sind, kannst du hier nachlesen: Auslandskrankenversicherung

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